Die EU-Richtlinien für das Produktsicherheitsgesetz haben in alle Europäischen Staaten Gültigkeit. Die EU-Richtlinie zur „Allgemeinen Produktsicherheit” (2001/95/EU) wird über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in deutsches Recht umgesetzt. Wir müssen als Inverkehrbringer die Sicherheitsanforderungen und Gesetze des ProdSG erfüllen.
So setzen wir bei der 3C-Gruppe an dem Beispiel des Liegesessels, die gesetzlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen an Möbel mit motorischen Antrieben um:
Jedes einzelne Bauteil ist CE-konform. Werden diese CE-konformen Bauteile jedoch zusammen verbaut, sind alle Komponenten nicht automatisch auch CE-konform.
Daher lassen wir in einem akkreditierten Prüflabor das fertige Möbel mit allen eingesetzten Bauteilen zusammen prüfen, auf:
Erst nach bestandener Prüfung ist das Produkt CE-konform und erhält von uns die EG-Konformitätserklärung!